ASBESTSANIERUNG IN DER SCHWEIZ: KOSTEN, VERFAHREN UND RISIKEN

Asbestsanierung in der Schweiz: Kosten, Verfahren und Risiken

Asbestsanierung in der Schweiz: Kosten, Verfahren und Risiken

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1. WARUM IST ASBEST SO GEFÄHRLICH?


Asbest kann Fasern freisetzen, die aufgrund ihrer Grösse zu asbestbedingten Erkrankungen führen können. Dazu zählen die Asbestose, Lungenkrebs und Pleuramesotheliom.

Bei der Asbestose versuchen körpereigene Zellen die Asbestfasern zu beseitigen und werden dabei zerstört, da der Körper die Fasern nicht biologisch abbauen kann. Es kommt zu einer Verhärtung des Bindegwebes der Lunge, die sich mit der Zeit verschlimmert. Die Folge sind Reizhusten und Atemnot. Ihr Blut nimmt weniger Sauerstoff auf. Die Erkrankung kann nicht geheilt werden und zum Tod führen.

Eingeatmete Asbestfasern können eine krebserzeugende Wirkung ausüben u.a durch Stimulierung des Zellwachstums. Es kommt zu Lungenkrebs.

Auch ein bösartiger Tumor des Rippenfells, genannt Pleuramesotheliom, kann in Folge des Einatmens von Asbest auftreten.


2. WANN WURDE ASBEST VERARBEITET?


In der Schweiz wurde Asbest seit etwa den 1930er Jahren in grossen Mengen verwendet. Zwischen 1950 und 1985 betrug der Asbestverbrauch rund 4,4 Millionen Tonnen. Diese beträchtliche Menge wurde in mehr als 3.000 verschiedenen Produkten verarbeitet.

Vor allem bei der Herstellung von Baustoffen fand Asbest breite Anwendung, insbesondere in den 1960er und 1970er Jahren, als zahlreiche Gebäude in der Schweiz unter Verwendung asbesthaltiger Baustoffe errichtet wurden, hauptsächlich Asbestzement.

In der Schweiz wurden die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten im Jahr 1990 verboten.


3. WAS KOSTET EINE ASBESTSANIERUNG IN DER SCHWEIZ?


Die Kosten für eine Asbestsanierung können je nach Umfang des Projekts variieren. Sie hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Grösse des betroffenen Bereichs, der Grad der Kontamination und die Art der Materialien, die entfernt werden müssen. Im Durchschnitt können die Kosten für eine Asbestsanierung in der Schweiz zwischen X und Y Franken pro Quadratmeter liegen.. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, um über Ihr Projekt zu sprechen. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.


4. WIE LANGE DAUERT DIE ASBESTENTSORGUNG?


Die Dauer der Asbestentfernung und -entsorgung hängt von der Grösse und der zu bearbeitenden Fläche ab, sowie von der Absprache des Sanierungsablaufs und der Arbeitsdauer in Ihrem Objekt. In der Regel sollten Sie jedoch mindestens mit einer Dauer von drei Tagen rechnen. Gegebenenfalls kann anschließend noch gespachtelt werden, wenn dies vom Kunden gewünscht wird.


5. WARUM IST ASBEST VERBOTEN?


Asbest ist als eindeutig krebserregender Stoff klassifiziert. Seine charakteristische Eigenschaft besteht darin, sich in feine Fasern zu teilen, die sich leicht in der Lunge ablagern können. Diese Fasern können langfristig im Lungengewebe verbleiben und es reizen.

Bereits 1936 wurde die Asbestose, eine Lungenverhärtung durch Narbengewebe, als Berufskrankheit anerkannt. Heutzutage ist auch bekannt, dass an Arbeitsplätzen mit hoher Asbestfreisetzung das Risiko für Lungenkrebs oder das Auftreten von Tumoren in der Lunge oder im Bauchfell (Mesotheliom) erhöht ist.

Die Latenzzeit, also die Zeit von der Asbestexposition bis zum Auftreten einer asbestbedingten Erkrankung, kann bis zu etwa 30 Jahre betragen.


6. BESTEHT EINE GESUNDHEITSGEFÄHRDUNG BEI ASBEST?


Nein, bei fest gebundenem Asbest besteht keine akute Gesundheitsgefährdung. Unbeschädigte Fussbodenbeläge stellen kein unmittelbares Gesundheitsrisiko dar und müssen nicht zwangsläufig entfernt werden. Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass jegliche Arbeiten an diesen Belägen lebensgefährlich sein können. Beispielsweise das Anbringen von Bodenstoppern ist untersagt. Die Manipulation oder Entfernung belasteter Bodenbeläge darf ausschliesslich von speziell geschultem Personal durchgeführt werden.


7. IN WELCHEN MATERIALIEN KÖNNTE SICH ASBEST VERBERGEN?


Asbest galt im letzten Jahrhundert lange Zeit als der ideale Baustoff, obwohl bereits in den 1930er Jahren teilweise die damit verbundenen Gesundheitsrisiken bekannt waren. Die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten und technischen Eigenschaften überwogen jedoch in der öffentlichen Wahrnehmung. Mehr als 3500 verschiedene asbesthaltige Produkte wurden in Schweiz vermarktet, da das Material herausragende Eigenschaften wie Feuerfestigkeit und Beständigkeit aufwies. Asbest wurde insbesondere im Bauwesen umfangreich eingesetzt, darunter in Dachverkleidungen, Fussbodenbelägen, Wandverkleidungen, Leichtbauplatten und als Spritzasbest. Auch in Fliesenklebern, Fensterkitt und Dichtungen wurde Asbest verarbeitet.


8. WIE KANN ICH ASBEST ERKENNEN?


Die Erkennung von Asbest und das richtige Handeln erfordern ein gewisses Maß an Detektivarbeit, da Asbest weder einen charakteristischen Geruch hat noch offensichtliche Merkmale aufweist.

Es bedarf einer gründlichen Untersuchung, Ausschlusskriterien und gezielten Recherchen, um eine Entwarnung zu geben oder einen begründeten Verdacht zu äussern. Die endgültige Bestätigung kann jedoch nur durch ein Labor oder zertifizierte Fachleute erfolgen. Daher ist es ratsam, bei jeglichen Verdachtsmomenten eine Probe entnehmen zu lassen. Nur ein Asbest-Test bietet absolute Gewissheit.


9. KANN MAN SELBER EINE ASBESTPROBE ENTNEHMEN?


Nein, das ist eindeutig nicht ratsam. Wenn der Verdacht auf Asbest besteht, sollten Materialproben nur von geschultem Personal entnommen werden. Diese Personen müssen einen staatlich anerkannten Lehrgang mit anschließender Prüfung absolviert haben, um berechtigt zu sein, Materialproben vor Ort zu entnehmen. Mieter, Eigentümer oder andere Personen, die nicht über die erforderliche Schulung im Umgang mit Asbest verfügen, sollten keine Proben selbst entnehmen.


10. DARF DIE WOHNUNG/DAS GEBÄUDE BEI EINER ASBESTSANIERUNG BEWOHNT SEIN?


Grundsätzlich ist es erlaubt, Ihre Wohnung oder Ihr Haus während der Sanierungsarbeiten zu bewohnen, da unser Schleifverfahren sicherstellt, dass keine Asbestfasern Asbest freigesetzt werden. Dennoch empfiehlt es sich, die zu sanierenden Räume für die Dauer der Arbeiten nicht zu betreten, um die Durchführung zu erleichtern.


11. BESTEHT EINE VERPFLICHTUNG ASBESTPRODUKTE ZU ENTFERNEN?


Nein, es besteht keine Verpflichtung, Asbestprodukte zu entfernen, wenn sie vollständig intakt und fest gebunden oder entsprechend den Vorschriften saniert sind und gemäss der Asbestrichtlinie gekennzeichnet wurden.

Wenn jedoch Bodenplatten beschädigt sind und Asbest enthalten, sollten die betroffenen Stellen zunächst provisorisch gesichert und dann instand gesetzt werden. Als Fachfirma können wir Ihnen dabei helfen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die beschädigte Fläche 5 % der gesamten Bodenfläche nicht überschreiten darf. Andernfalls müssen die betroffenen Stellen sowie der Asbestkleber entfernt werden.


12. ASBESTBODEN VERSIEGELN?


Viele Kunden fragen uns oft, ob Asbestboden versiegelt werden kann. Grundsätzlich müssen asbestbelastete Bodenflächen entfernt werden. Früher durften asbestbelastete Kleber bis 2012 mit einem Zweikomponenten-Epoxidharz-Haftgrund oder einer Zweikomponenten-Epoxidharz-Beschichtung versiegelt werden. Diese Methode ist jedoch mittlerweile kein mehr zulässig. Alle asbestbelasteten Bodenbeläge oder Kleber müssen fachgerecht demontiert und entsorgt werden.


13. WANN UND WARUM WURDEN VINYL-ASBEST-PLATTEN IM WOHNUNGSBAU EINGESETZT?


Vinyl-Asbest-Platten wurden besonders von den 1960er bis Mitte der 1980er Jahre als Bodenbeläge verwendet. Zu dieser Zeit galt Asbest als unbedenklicher Baustoff und wurde ohne Vorbehalte verbaut, reguliert durch die DIN 16950.

Es gab viele Gründe, die für Asbest-Vinyl-Platten sprachen. Sie zeichneten sich durch hohe Abriebfestigkeit aus und waren leicht zu reinigen dank ihrer dichten und homogenen Oberfläche. Der Bitumenkleber, der häufig zur Befestigung von Vinyl-Asbest-Platten verwendet wurde, enthielt ebenfalls einen Asbestanteil als Füllstoff.


14. WIE ERKENNE ICH VINYL-ASBEST-PLATTEN IN DER WOHNUNG?


Vinyl-Asbest-Platten in einer Wohnung sind oft durch ihre typische quadratische Form von 25 x 25 cm oder 30 x 30 cm erkennbar. Diese Platten sind in der Regel grau oder braun meliert und zeichnen sich durch eine geringe Flexibilität sowie eine glatte Oberfläche ohne Trägerschicht aus. Zur Befestigung wurden oft schwarzbraune Bitumenkleber verwendet, die ebenfalls Asbest enthalten können.

Da solche Platten vor allem in den 1970er und 1980er Jahren in Wohnungen verbaut wurden, ist es sehr ratsam, eine Materialprüfung durchführen zu lassen, um festzustellen, ob es sich um asbesthaltige Bauteile handelt.

Asbestfasern sind mit blossem Auge nicht sichtbar, und nicht alle festen Vinyl-Plattenbeläge aus den 1960er bis 1980er Jahren enthalten zwangsläufig Asbest. Daher bietet nur eine spezielle Materialanalyse im Labor Gewissheit über den Asbestgehalt des verbauten Materials.


15.WAS TUN BEI VERDACHT AUF ASBEST IN BODENBELÄGEN ODER KLEBERN?


Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Bodenbeläge oder Kleber asbesthaltig sein könnten, sollten Sie zunächst Kontakt mit uns aufnehmen. Sie können uns anrufen oder eine E-Mail mit Ihrem Anliegen senden. Unser geschultes Personal wird Ihre Anfrage entgegennehmen und mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen. Auf Ihren Wunsch hin können wir zu einem Festpreis zu Ihnen kommen und die betroffenen Flächen begutachten.

In Absprache mit Ihnen entnehmen wir dann eine Bodenprobe und senden sie an ein anerkanntes Labor. Auch für diese Probenentnahme nennen wir Ihnen im Voraus einen Festpreis. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie dann das Ergebnis der Bodenprobe oder der Probe des vermeintlich belasteten Klebers.

Bestätigt sich der Verdacht und die Baumaterialien enthalten tatsächlich Asbest, erstellen wir Ihnen ein Angebot für eine fachgerechte Sanierung der betroffenen Flächen.


16. WORAN ERKENNE ICH, OB IN MEINEM BODENBELAG ASBEST ENTHALTEN IST?


Es gibt bestimmte Hinweise, die auf einen möglichen Asbestgehalt in Ihrem Bodenbelag hinweisen können. Ein häufig anzutreffendes Beispiel sind CUSHION-VINYL-Beläge. Diese PVC-Bahnenware mit aufgedruckter Musterung wurde früher weitläufig in vielen Wohnungen verlegt. Besonders heimtückisch ist die dünne „Pappschicht” auf der Rückseite, die fast zu 100 % aus Asbest besteht.

Des Weiteren wurden PVC-Fliesen im quadratischen Format im grossen Stil verbaut, die etwa 15 % Asbest enthielten. Dieser Bodenbelag ist wenig flexibel und bricht beim Biegen leicht mit einem deutlich hörbaren „Knack”.

Um jedoch sicher festzustellen, ob es sich bei Ihrem Bodenbelag tatsächlich um asbesthaltige Stoffe handelt, ist es erforderlich, eine Probe zu entnehmen und diese zu prüfen. Wenn Sie unsicher sind oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen weiter.


17. MÜSSEN BESCHÄDIGTE ASBESTBÖDEN AUSGETAUSCHT WERDEN?


Im Allgemeinen ist es erforderlich, beschädigte Bodenbeläge zu entfernen. Wenn der Bodenbelag entfernt wird und der Kleber, mit dem der Bodenbelag verklebt wurde, Asbest enthält, muss dieser Kleber ebenfalls vollständig entfernt werden.

Ist der gesamte Bodenbelag jedoch vollständig intakt und sind lediglich einige Bodenplatten (unter 3 % der Fläche) beschädigt, können diese Platten ausgebessert werden. Anschliessend ist es möglich, auf der gesamten Fläche einen neuen Boden lose zu verlegen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der neue Boden an keiner Stelle mit dem asbestbelasteten Boden verklebt werden darf.

Der Eigentümer ist verpflichtet, die Bewohner der Wohnung immer schriftlich über den Zustand und die örtlichen Gegebenheiten zu informieren.


18. KANN MAN EINEN PVC BODEN MIT ASBEST ABSCHLEIFEN ODER KANN PVC BODEN ABGESCHLIFFEN WERDEN?


Ein PVC-Boden, der asbestbelastet ist, kann nicht einfach abgeschliffen werden. Für die Entfernung der PVC-Platten und des darunterliegenden Klebers verwenden wir unser eigenes Schleifverfahren BT 17.34. Dieses Verfahren wurde von unseren speziell ausgebildeten Fachleuten entwickelt und wird von ihnen durchgeführt.


19. MUSS DER ESTRICH BEI DER ENTFERNUNG VON ASBESTHALTIGEN KLEBERN MIT ENTFERNT WERDEN?


Nein, bei der Entfernung von asbesthaltigen Klebstoffen muss der Estrich nicht zwangsläufig entfernt werden. Der asbesthaltige Kleber wird mithilfe einer speziellen Schleifanlage in einer dünnen Schicht abgeschliffen. Die dabei entstehenden Asbeststoffe werden in geschlossenen Behältern gesammelt und anschließend fachgerecht entsorgt. Dadurch werden während der Sanierung keine Schadstoffe freigesetzt.


20. SIND SCHWARZE SPUREN VON KLEBERESTEN AUF SCHWIMMENDEN ESTRICH ASBESTHALTIG?


Die Farbe allein reicht nicht aus, um zu bestimmen, ob schwarze Klebereste auf schwimmendem Estrich asbesthaltig sind. Eine genaue Untersuchung im Labor ist erforderlich, um festzustellen, ob der Kleber Asbest enthält. Die Probenentnahme sollte von einem Fachmann mit entsprechender Expertise durchgeführt werden. Erst nach der Auswertung im Labor lässt sich genau feststellen, ob der schwarze Kleber asbesthaltig ist.


21. TEPPICH MIT ASBESTKLEBER, SCHWARZEM KLEBER VERKLEBT. WAS TUN?


Es ist ratsam, sich an uns zu wenden! Unser geschultes Fachpersonal kann zu Ihnen kommen, um Bodenproben zu entnehmen. Diese Proben werden dann an ein anerkanntes Labor geschickt, um zu analysieren, ob sie Asbest enthalten.



Fazit:


Die Asbestsanierung ist eine komplexe Aufgabe, die sorgfältige Planung und Durchführung erfordert, um die Gesundheit von Menschen und die Umwelt zu schützen. In der Schweiz gibt es strenge Vorschriften und Verfahren für die sichere Entfernung und Entsorgung von Asbest. Wenn Sie Asbest in Ihrem Haus vermuten, ist es wichtig, sofort eine professionelle Asbestsanierungsfirma zu kontaktieren, um eine gründliche Untersuchung und sichere Entfernung zu gewährleisten. Die Kosten für eine Asbestsanierung mögen hoch sein, aber sie stehen im Verhältnis zu den potenziellen Gesundheitsrisiken, die mit der Exposition gegenüber Asbest verbunden sind.



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